Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Leistungen, die wir, die Meinbau GmbH, für unsere Kundinnen und Kunden erbringen (nachfolgend «Bauherrschaft»). Der Zweck der AGB ist eine reibungslose Zusammenarbeit sowie Rechtssicherheit.
Inhalt, Umfang und Termine der Leistungen richten sich nach der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder Vertrag. Bei Widersprüchen gehen diese Dokumente den AGB vor.
Geschäftsbedingungen oder andere Regelung der Bauherrschaft oder Dritter sind nur verbindlich, wenn Meinbau sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
Die SIA-Norm 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» ist ausgeschlossen.
Offerten und Leistungen
Offerten und Kostenschätzungen sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch die Meinbau GmbH freibleibend und unverbindlich.
Basis der Ausführung ist der Stand bei Vertragsschluss. Spätere Anpassungen sind von der Bauherrschaft rechtzeitig einzubringen. Die Generalunternehmung verpflichtet sich, die Bauherrschaft vor der Leistungserbringung über allfällige Mehrkosten und Verzögerungen zu informieren und gibt die Ausführung erst nach deren Einverständnis frei.
Nicht vorhersehbare Mehrkosten fallen zu Lasten der Bauherrschaft. Die Einhaltung eines vereinbarten Pauschalpreises oder Kostendachs können wir in dieser Hinsicht nicht abschliessend gewähren.
Zusätzliche Leistungen aufgrund von nicht vorhersehbaren Umständen oder Projektan-passungen werden nach Regieansätzen zuzüglich Materialkosten abgerechnet. Die Regieansätze sind auf den Offerten ersichtlich.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 10 Tagen ohne Skonto zahlbar. Nach einmaliger Mahnung können wir einen Verzugszins verrechnen.
Wir können monatlich eine Akontorechnung stellen, welche die im entsprechenden Monat erbrachten Leistungen abrechnet.
Die Schlussrechnung erfolgt nach der Abnahme der Leistungen. Allfällige Mängel berechtigen nur zum Rückbehalt eines dem Mehraufwand entsprechenden Teilbetrags (max. das Zweifache der Behebungskosten), nicht der gesamten Rechnungssumme.
Die Bauherrschaft kann keine Gegenforderungen mit der Vergütung verrechnen (Verrechnungsverbot).
Wir haben das Recht, bei Zahlungsverzug auf Kosten der Bauherrschaft ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen zu lassen.
Abnahme und Rügepflichten
Haben wir die Vollendung der Leistungen der Bauherrschaft angezeigt und wird nicht innert 14 Tagen eine gemeinsame Abnahme durchgeführt, gelten die Leistungen mit Ablauf dieser Frist als stillschweigend abgenommen.
Die Bauherrschaft kann Mängel mit einer Frist von 90 Tagen nach Abnahme rügen (Obligationenrecht 60 Tage).
Mängel, die zur Vermeidung weiteren Schadens unverzüglich behoben werden müssen, muss die Bauherrschaft unverzüglich melden. Falls die Bauherrschaft solche Mängel nicht sofort nach Entdeckung rügt, hat sie den weiteren Schaden selbst zu tragen, der bei unverzüglicher Behebung des entdeckten Mangels hätte vermieden werden können.
Gewährleistung und Haftung
Wir leisten für alle im Auftrag enthaltenen Arbeiten Garantie. Es gilt eine Verjährungsfrist ab Abnahme von 5 Jahren. Im Falle eines Mangels sind wir vorrangig zur Nachbesserung berechtigt. Für Apparate und Gerätschaften gelten die Garantien des Herstellers.
Für von der Bauherrschaft oder Dritten geliefertes Material und Vorarbeiten übernehmen wir keine Haftung. Wir prüfen solches Material und Vorarbeiten nicht. Entstehen bei uns Mehrkosten aufgrund von der Bauherrschaft oder Dritten geliefertes Material und Vorarbeiten, gehen diese zulasten der Bauherrschaft.
Unsere Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen.
Materialien können herstellungs- oder produktebedingt in Farbe, Form oder Struktur geringfügig von Katalogen oder Muster abweichen. Solche Abweichungen gelten nicht als Mangel.
Schadenersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen sind ausgeschlossen.
Datenschutz
Wir dürfen Bild- und Videomaterial der erbrachten Leistungen zu Werbezwecken verwenden.
Wir bewahren Arbeitsergebnisse wie beispielsweise Pläne für die Dauer von 10 Jahren nach Vollendung der Leistungen auf.
Unsere Datenschutzbestimmungen sind unter meinbau.ch/impressum-datenschutz auffindbar.
Schlussbestimmungen
Als Gerichtsstand wird Buchegg vereinbart.
Tscheppach, 8. Mai 2026
