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FAQ

Häufig gestellte Fragen werden im Folgenden beantwortet. Solltest du weitere Fragen haben, zögere nicht, uns zu kontaktieren.

Weil du alles aus einer Hand erhältst. Du hast einen Ansprechpartner, von der Planung bis zur Bauabgabe und Schlussrechnung. Dabei übernehmen wir die gesamte Verantwortung, das heisst auch für Kosten, Zeit und Qualität.

Wir sind eine Totalunternehmung (Planung und Ausführung), weshalb der gesamte Ausschreibungs- und Vergabeprozess eingespart werden kann. Aufgrund der schlanken Strukturen sind wir im Planungshonorar kostengünstiger.

Bestehende Gebäude umzubauen oder zu erweitern erfordert eine hohe Vernetzungsfähigkeit aller Akteure. Hierbei kommt unser Konzept am besten zur Geltung. Selbstverständlich prüfen wir auch Anfragen für Neubauten.

Unsere Stärke liegt im Gesamtpaket der Verantwortung, so dass sich Zuständigkeitsfragen erübrigen. Aufträge, die eine einzelne Dienstleistung betreffen, sind willkommen und führen wir in abgegrenzter Verantwortung aus (z.B. Maler-/Gipserarbeiten etc.).

Unsere Stärke liegt im Gesamtpaket der Verantwortung, so dass sich Zuständigkeitsfragen erübrigen. Entsprechend kann die Bauherrschaft die Vergabungen nicht bestimmen. In Ausnahmefällen kann eine sich klar abgrenzende Tätigkeit aus dem Werkvertrag ausgeschlossen werden. Damit entfallen auch Garantieansprüche.

Eigenleistungen eignen sich bei sich klar abgrenzenden Tätigkeiten wie z.B. bei Abbrucharbeiten Die Mitwirkung bei Facharbeiten ist nicht möglich

Wir gehen die Planung mit dir zusammen an. Hierzu gehört auch, dass wir uns an deinem Budget orientieren. Eine verbindliche Offerte ist daher erst zum Ende des Planungsprozesses möglich, wenn alle Einzelheiten bestimmt sind. Selbstverständlich darfst du uns immer vergleichen.

Unser übergeordnetes Ziel ist die Kundenzufriedenheit. Das bedeutet, dass sich unsere Kunden vertrauensvoll und verlässlich begleitet fühlen, was auch die Preisgestaltung beinhaltet. Unsere Preise sind nicht am tiefsten, aber immer fair.

Wir erstellen Kostenschätzungen anhand unserer Erfahrungswerte. Die Genauigkeit liegt bei Projekt ab CHF 10‘000.00 bei 5 % und bei kleineren bei 10%. Ausgenommen sind später dazu gekommene oder speziell kostenwirksame Wünsche.

Wir achten darauf genügend Reserven einzurechnen. Diese dienen vorerst unvorhersehbaren Situationen und verbleibend im Bauverlauf dazugekommene Wünsche deinerseits. Der verwendete Reservenanteil wird von uns in jedem Fall belegt. Wichtig ist, dass du die Reserve als Ausgabe vorsiehst. Wir sind bemüht so wenig wie möglich von den Reserven zu verwenden.

Ausser in Nasszellen sind in der Regel mobile Einrichtungen und Lampen nicht eingerechnet. Ebenfalls nicht aufgeführt sind Gebühren von Bauherrschaftsversicherungen.

Wir stellen grundsätzlich per Ende Monat für bisher erbrachte Leistungen eine Akontorechnung. Bis zum Beginn der Ausführung werden nur die Kosten der Planung, welche zu Beginn offeriert wurden, in Rechnung gestellt. Während der Ausführung wird in einer umfassenden Kostenübersicht detailliert ausgewiesen, wie sich die Akontorechnungen zusammensetzen. Unsere Rechnungen haben eine Zahlungsfrist von 14-Tagen.

Bei grösseren Bauvorhaben kommt es oft vor, dass die Bank die Einsetzung eines Bautreuhänders verlangt. Diese Dienstleistung bieten wir bei Bedarf gerne an. Des Weiteren besteht in der Regel keine weitere Zusammenarbeit mit deiner Bank, d.h. wir schicken die Rechnungen an dich und du leitest diese zur Zahlung an deine Bank weiter. In Einzelfällen wünscht die Bank die direkte Zustellung einer umfassenden Kostenübersicht über uns. Dies erfolgt nach deinem Einverständnis.

Die bisherigen Erfahrungen haben uns bewogen diese Möglichkeit auszuschliessen. Wir sind uns bewusst, dass einzelne Artikel insbesondere im Ausland zu deutlich niedrigen Preisen angeboten werden. Leider können wir diesem Umstand nicht gerecht werden. Natürlich können Produkte, welche selber und unabhängig von anderen Baukörpern verbaut resp. montiert werden können, als Eigenleistung eingekauft und eingebaut werden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass es kaum einen Umbau ohne unvorhergesehene Herausforderungen gibt. Solche Situationen teilen wir dir umgehend mit und ziehen dich in der Lösungsfindung mit ein. Wir geben stets unser Bestes um eine für dich zufriedenstellende Lösung zu erlangen.

Bauen ist Vertrauenssache. Daher ist uns wichtig von Beginn an einen offenen und transparenten Austausch zu pflegen und die Erwartungen zu klären. Wir sind uns der grossen Verantwortung bewusst und geben Alles, dass du das Vertrauen in uns gewinnst. Gleichzeitig sind auch wir für ein tolles Ergebnis darauf angewiesen, dir vertrauen zu dürfen.

Grundsätzlich sind die Garantieleistungen im Bauwesen gesetzlich geregelt. Es gelten zehn Jahre auf die Gebäudehülle und Leitungen und fünf Jahre auf andere Bauteile. Für Apparate und Gerätschaften gelten die Garantien des Herstellers.

Wir verfügen über eine Betriebshaftpflicht-Versicherung, welche sämtliche durch uns verursachte Schadenfälle abdeckt. Als Bauherrschaft kannst du eine Bauwesenversicherung oder eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abschliessen. Hierfür kontaktierst du am besten deinen Versicherungsberater. Umbauten bis zu einer gewissen Summe sind je nach Versicherung bereits in einer bestehenden Police versichert. Je nach Kanton und Bauvorhaben fällt zudem eine obligatorische
Versicherung der kantonalen Gebäudeversicherung an.

Wir berücksichtigen allfällige Förderbeiträge bereits bei der Kostenschätzung und übernehmen nach deiner Auftragserteilung auch die fristgerechte und vollständige Gesuchseingabe. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt verzögert nach Bauabschluss direkt auf dein Konto.

Steuerbehörden berücksichtigen Abzüge in der Regel nach Ausführungsdatum der Arbeiten und anerkennen nur Schlussrechnungen. Entsprechend können wir die Rechnungen nicht auf ein gewünschtes Steuerjahr ausstellen. Jedoch bieten wir Hand bei grösseren Bauvorhaben, welche sich über mehrere Jahre aufteilen. Hierbei erstellen wir auf deinen Wunsch hin ‘Rechnungen für Steuerzwecke’, in welchen die einzelnen abgeschlossenen Arbeiten pro Steuerjahr in Abzug zu den bis dann geleisteten Akontozahlungen zusammengefasst sind.